"Laichinger Hütte"
Freizeitheim der
Evangelisch-methodistischen Kirche
in Laichingen
Samstag, 10. Juni 2023

- Herzlich Willkommen -


Wir, die evangelisch-methodistische Kirche in Laichingen auf der schwäbischen Alb, stellen mit diesem Freizeitheim einen Ort der Gemeinschaft zur Verfügung. Unser Freizeitheim soll vor allem christlichen Gruppen Raum für geistliches Leben geben, und die Möglichkeit, einander einmal anders kennen zu lernen. Vor allem vielen Kinder- und Jugendgruppen bieten wir Raum für vielfältige Aktivitäten. So stehen unter anderem ein Volleyballfeld, eine große Fußballwiese, ein Grillplatz, und eine Tischtennisplatte auf dem über 1 ha großen Gelände zur Verfügung. Die herrliche, weitläufige Landschaft ist vor allem für Menschen, die sonst in verkehrsreichen, städtischen Zentren leben, immer wieder ein unvergessliches Erlebnis.

Unsere "Laichinger Hütte" ist ein Selbstversorgerhaus. In den fünf Schlafräumen (3 mit Stockbetten, 2 mit Matratzenlager) können bis zu 31 Personen übernachten. Zwei Gruppenräume, die Küche mit Speisekammer, ein Duschraum mit 3 Duschen und drei Waschräume stehen auf insgesamt 3 Stockwerken zur Verfügung.

Hinweis: Tiere sind im Haus leider nicht erlaubt!

Wir freuen uns auf Ihr Kommen.


Hüttenbetrieb Corona-Informationen

Die neusten Bestimmungen für die Anzahl der Personen, die sich in der Hütte aufhalten dürfen, sind auf folgender Seite einsehbar:

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/


- In diesem Rahmen können Sie Ihre Veranstaltung bei uns in der Laichinger Hütte ab sofort durchführen.

- Die Laichinger Hütte wird vom Reinigungspersonal vor Ihrer Ankunft gereinigt und die Flächen desinfiziert.

- Für die Einhaltung geltender Abstands- und Hygieneregeln während Ihres Aufenthalts sind allein Sie als Veranstalter zuständig. Besonders Hinweisen wollen wir darauf, dass eine Meldung Ihres Aufenthaltes beim zuständigen Ordnungs- und Gesundheitsamt sowie das Führen und Vorhalten einer Teilnehmeradressliste für 3 Wochen notwendig ist, um ggfs. Infektionsketten nachvollziehen zu können.

- Um bei Bedarf die notwendigen Abstände in den Schlafsälen herzustellen ist es Ihnen erlaubt, auf dem Gelände zur Übernachtung Zelte aufzustellen, um damit die Belegung in den Schlafsälen zu entzerren und die vorgegebenen Abstände einzuhalten.

- Wir sind als Vermieter der Räumlichkeiten für keine Schäden aufgrund einer Infektion mit dem SARS-COV19 haftbar zu machen. Die Haftbarkeit bei einer Infektion und daraus resultierende Schadensersatzklagen oder Klagen auf Schmerzensgeld liegt zu 100% beim Veranstalter